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Über die aufgezählten Tätigkeitsgebiete hinaus werden auch weitere zivilrechtliche
Fälle bearbeitet.
So u.a. im Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht,
Kaufrecht, Werkvertragsrecht und vieles mehr.
Da mein Augenmerk im Zivilrecht liegt, werden Strafmandate und Fälle
im Verwaltungsrecht nach ausgiebiger Prüfung von mir
übernommen oder ich muss dieses Mandat leider zurückweisen, weil diese
Rechtsgebiete außerhalb meiner Kernkompetenz liegen.
Auf Wunsch verweise ich Sie an Kollegen, die auf diesen Gebieten tätig
sind.
© 2004-2011 Rechtsanwalt
Stapf
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