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Ehegatten untereinander und Eltern für ihre Kinder sind unterhaltspflichtig.
Bei den Ehegatten wird zwischen Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden.
Bei dem Unterhalt gegenüber den Kindern wird heute nicht mehr in dem Maße zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden.
Der Unterhalt zwischen Verwandten kann aber auch so aussehen, dass die Kinder
ihren Eltern oder Großeltern zum Unterhalt verpflichtet sein können.